PZN (Pharmazentralnummer)
Datum: 21.08.2018 Autor: Alexander Martens
Kennzeichnung der Arzneimittel durch den pharmazeutischen Unternehmer gemäß der Verpflichtung nach § 131 Absatz 5 SGB V:
- Zur maschinellen Lesung und elektronischen Weiterverarbeitung der Pharmazentralnummer in der Apotheke und in den Handelsstufen.
- Eindeutige Kennung der Pharmazentralnummer durch exklusiven Identifikator.
- Standardisierte Darstellung der Pharmazentralnummer auf Arzneimittelpackungen.
Mehr Informationen zum Thema Pharmazentralnummer erhalten Sie bei der IFA