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PZN (Pharma­zentral­nummer)

Datum: 21.08.2018 Autor: Alexander Martens

Kennzeichnung der Arzneimittel durch den pharmazeutischen Unternehmer gemäß der Verpflichtung nach § 131 Absatz 5 SGB V:

  • Zur maschinellen Lesung und elektronischen Weiterverarbeitung der Pharmazentralnummer in der Apotheke und in den Handelsstufen.
  • Eindeutige Kennung der Pharmazentralnummer durch exklusiven Identifikator.
  • Standardisierte Darstellung der Pharmazentralnummer auf Arzneimittelpackungen.

Mehr Informationen zum Thema Pharmazentralnummer erhalten Sie bei der IFA